Ohne grosse Zeremonie setzten die Minister am 4. Oktober 2022 ihren Stempel unter die Mindestlohnrichtlinie der EU. Damit startete für die Mitgliedstaaten die Zweijahresfrist, innert welcher sie die Richtlinie umsetzen müssen. Das Europäische Parlament hatte dem Kompromisstext schon im September zugestimmt. Dies, nachdem die französische Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte erfolgreich auf eine Version der Richtlinie hingearbeitet hatte, die sowohl für das Parlament als auch für eine grosse Mehrheit der Mitgliedstaaten akzeptabel war.
Wie jede EU-Richtline, stellt auch die Mindestlohnrichtlinie keine Revolution dar. So wird kein EU-weiter Mindestlohn eingeführt, und Mitgliedstaaten ohne gesetzlichen Mindestlohn (Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich, Zypern, und Italien) müssen keinen solchen einführen.
Die «Richtlinie über angemessene Mindestlöhne», wie sie offiziell heisst, hält EU-Staaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn dazu an, die Mindestlöhne regelmässig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Als Richtwert für einen angemessenen Mindestlohn nennt die Richtlinie eine Schwelle von 60% des Median-Lohns oder 50% des Durchschnittslohns. Die Mindestlöhne in den meisten EU-Staaten liegen aktuell unter diesen Werten und sollten also in den kommenden Jahren substanziell erhöht werden.
Die 60% und 50% bleiben Richtwerte – erzwingen kann die EU-Kommission sie nicht. Dennoch können die Gewerkschaften mit der Richtlinie, die von Unternehmensverbänden bekämpft wurde, einen Teilsieg verbuchen. Denn die Richtlinie stärkt ihre Rolle innerhalb der Mitgliedstaaten. So müssen sie zum Beispiel einbezogen werden bei der regelmässigen Beurteilung der Frage, ob die Höhe des Mindestlohnes angemessen ist.
Noch wichtiger für die Gewerkschaften ist die Stärkung von Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Laut der neuen Richtlinie müssen EU-Staaten nationale Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen definieren, wenn weniger als 80% der Angestellten im Land von einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) profitieren können. Zum Vergleich: In der Schweiz lag die GAV-Abdeckung 2018 bei ca. 50%. Auch viele EU-Staaten liegen wesentlich unter den anvisierten 80% – zum Beispiel Deutschland und die meisten EU-Länder in Zentral- und
Osteuropa.
Die 80%-Schwelle wurde auch gewählt, weil sie unterhalb der Abdeckung Schwedens und Dänemarks liegt. Die beiden traditionell sozialdemokratischen Staaten wehrten sich vehement gegen die Mindestlohnrichtlinie, da die Arbeitsbedingungen in diesen Ländern beinahe ausschliesslich zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Jede staatliche oder gar EU-Einmischung wird als Gefahr für das skandinavische Modell gesehen. Die 80%-Schwelle der Richtlinie stellt nun sicher, dass sie praktisch keinen Einfluss auf das gut funktionierende Modell Dänemarks und Schwedens hat.
Neben den Bestimmungen zum Mindestlohn und zur Förderung von Tarifverhandlungen besagt die Richtlinie auch, dass EU-Staaten Arbeitnehmer:innen den effektiven Zugang zu Tarifverhandlungen und Mindestlohnschutz garantieren müssen. Insgesamt stärkt die Mindestlohnrichtlinie die europäischen Gewerkschaften, während sie den Mitgliedstaaten nach wie vor viel Spielraum bei der konkreten Umsetzung lässt. Nach einem Jahrzehnt, in dem die EU wirtschaftspolitisch vor allem durch eine arbeiter:innen-feindliche Austeritätspolitik auf sich aufmerksam machte, ist das eine willkommene Errungenschaft für die linken Kräfte in der EU.