Die beiden gleichlautenden Standesinitiativen aus dem Kanton Basel-Landschaft (21.327) und dem Kanton Basel-Stadt (21.328) «Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe» verlangen vom Bundesrat und von der Bundesversammlung alles zu unternehmen, damit einen Vollassoziierung am Forschungsprogramm «Horizon Europe» möglichst rasch realisiert werden kann. Diese Forderung ist eindeutig und muss bei einer Beurteilung der von der Ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) vorgelegten Lösung für die Schaffung eines «Horizon Fonds» im Zentrum stehen.
Der vorgelegte Bundesbeschluss für ein Bundesgesetz über den Fonds zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz in Forschung und Innovation (Horizon-Fonds Gesetz) strebt nicht die Vollassoziierung an, die in den Standesinitiativen gefordert wird. Es wird explizit davon ausgegangen, dass die Schweiz sich vorerst nicht assoziieren kann und deshalb nach anderen Optionen gesucht werden muss, um die Konkurrenzfähigkeit des Forschungsstandortes Schweiz sicherzustellen. Das primäre Ziel des «Horizon-Fonds» besteht darin, die finanziellen Mittel für Übergangsmassnahmen zu sichern, da diese nur schwach gebunden sind und von allfälligen Sparmassnahmen betroffen sein könnten. Diese finanzpolitische Zielsetzung erfüllt die Forderung der Standesinitiativen somit in keiner Weise.
Die Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend institutionelle Fragen sind weit fortgeschritten. Es ist offensichtlich, dass es nun einen Entscheid des Bundesrates braucht, um die Verhandlungen mit der Europäischen Union wieder aufzunehmen. Es ist auch klar, dass der Beginn von institutionellen Verhandlungen auch die Aufnahme von Verhandlungen zu einer Vollassoziierung an das gesamte Horizon-Paket (u.a. «Horizon Europe» und «Digital Europe») sowie an «Erasmus+» ermöglichen würde.
Die Bundesversammlung ihrerseits hat verschiedene Möglichkeiten, den Bundesrat zu konkreten Schritten zur Verhandlungsaufnahme aufzufordern. So wird der Nationalrat in der Frühjahrsession 2023 die Motion 22.4277 «Institutionelle Regeln für die Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt. Unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der EU» der Aussenpolitischen Kommission (APK-N) behandeln, welche die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der Europäischen Union fordert.
Die Europäische Bewegung Schweiz erachtet die Einrichtung des «Horizon-Fonds» als nicht zielführend. Damit werden lediglich finanzielle Aspekte berücksichtigt, die für den Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz zwar von Bedeutung sind, mit denen alleine aber beispielsweise die fehlenden Kontakte in der europäischen Forschungszusammenarbeit nicht wettgemacht werden können. Aus diesem Grund lehnt die Europäische Bewegung die Schaffung des Bundesgesetzes über den Fonds zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz in Forschung und Innovation ab, wenn nicht gleichzeitig Verhandlungen mit der Europäischen Union aufgenommen werden, um der Schweiz die Wiederaufnahme in die Kooperationsprogramme «Horizon Europe» und «Erasmus+» zu ermöglichen.
Die Europäische Bewegung spricht sich dezidiert dafür aus, dass nicht nur Ersatz- und Überbrückungsmassnahmen geschaffen werden, sondern ein zeitnaher Verhandlungsbeginn über institutionelle Fragen und folglich auch über die Assoziierung an «Horizon Europe» und an «Erasmus+» angestrebt wird. Die volle und uneingeschränkte Teilnahme an diesen Programmen ist für die Schweiz von entscheidender Bedeutung, um die Exzellenz ihres Forschungsplatzes zu erhalten und seine Entwicklung zu ermöglichen. Der Bundesrat und die Bundesversammlung sollten somit im Frühjahr 2023 die Verhandlungsaufnahme beschliessen und damit den Forschungsplatz Schweiz ernsthaft stärken.
Das Ziel muss weiterhin die volle Teilnahme an den europäischen Kooperationsprogrammen sein. Daher muss alles daran gesetzt werden, dass der Bundesrat dieses Ziel erreicht.