Bilaterale Verträge

Die Bilaterale Verträge, der bisherige «Königsweg» der Schweizer Europapolitik.

Eine massgeschneiderte Europapolitik

Die Beziehungen der Schweiz mit der EU werden über die Bilateralen Verträge geregelt. Diese wurden im Nachtrag zum EWR-Nein von 1992 mit der EU ausgehandelt und regeln diverse Punkte in den gemeinsamen Beziehungen. Der bilaterale Ansatz ermöglichte der Schweiz bislang eine massgeschneiderte Europapolitik.

Hintergrund

Die Basis für den wirtschaftlichen Austausch mit der EU wurde 1972 mit dem Freihandelsabkommen gelegt. Später verhandelte die Schweiz gemeinsam mit den anderen Staaten der EFTA und der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der auf den vier Grundfreiheiten (Personenfreizügigkeit, freier Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr) basiert. Die Schweiz unterzeichnete das ausgehandelte EWR-Abkommen im Mai 1992 zwar, Volk und Stände lehnten am 6. Dezember 1992 jedoch einen EWR-Beitritt der Schweiz ab. Ein bereits eingereichtes Gesuch um Beitrittsverhandlungen zur EG wurde zurückgezogen.

Die Teilnahme am EWR hätte der Schweiz eine vollständige wirtschaftliche Integration und damit einen gleichberechtigten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt ermöglicht. Der Bundesrat wollte jedoch durch sektorielle Verhandlungen mit der EU einen erleichterten Zugang für die hiesigen Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt aushandeln. Die mit diesen Verhandlungen abgeschlossenen Verträge werden heute Bilaterale I genannt. Während den Verhandlungen beharrte die EU darauf, dass die verschiedenen Abkommen parallel zu behandeln seien. Ein Abkommen konnte daher weder einzeln verhandelt und unterzeichnet werden, noch kann es heute einzeln gekündigt werden (Guillotine-Klausel). Das endgültige Vertragswerk Bilaterale I wurde im Jahr 2000 von einer grossen Mehrheit der Stimmbevölkerung (67.2%) angenommen. Es umfasst sieben Abkommen, welche alle am 1. Juni 2002 in Kraft traten.

Kurz danach begannen Verhandlungen für eine Erweiterungen des Vertragswerks, der so genannten Bilateralen II, mit dem die Zusammenarbeit in weiteren Bereichen verstärkt wurden, u.a. die Mitgliedschaft bei Schengen/Dublin, sowie dem automatischen Informationsaustausch AIA (ehem. Zinsbesteuerungsabkommen), bei der Betrugsbekämpfung, der Landwirtschaft, der Umwelt, Statistik, Creative Europe, Ruhegehältern und Bildung. Gegen Schengen/Dublin wurde das Referendum ergriffen, doch nahm die Schweizer Bevölkerung auch dieses Abkommen am 5. Juni 2005 an, worauf das Vertragswerk schrittweise in Kraft trat.

Bilaterale I

Die sektoriellen Abkommen der Bilateralen I sind mit Ausnahme des Forschungsabkommens allesamt klassische Marktöffnungsabkommen.

Personenfreizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit ist eine von vier Grundfreiheiten der EU. Für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes ist sie unerlässlich. Mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) verpflichtet sich die Schweiz zur Öffnung ihres Arbeitsmarktes und dehnt diese Öffnung schrittweise auf die neuen Mitglieder der EU aus. Die Freizügigkeit gilt aber auch umgekehrt: Schweizer:innen haben mit dem FZA die Möglichkeit, sich in einem EU-Mitgliedstaat ihrer Wahl niederzulassen und dort zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. Um die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Schweizer Arbeitnehmende möglichst gering zu halten, wurden unter anderem flankierende Massnahmen eingeführt. Zuletzt hat sich das Schweizer Stimmvolk im September 2020 mit der deutlichen Ablehnung der «Begrenzungsinitiative» (auch «Kündigungsinitiative» genannt) klar für den Erhalt der Personenfreizügigkeit ausgesprochen.

Technische Handelshemmnisse (MRA)

Die Schweiz hat im Vertragswerk zu den technischen Handelshemmnissen eine Vereinfachung der Produktzulassung erreicht. Im Abkommen enthalten ist die gegenseitige Anerkennung der Zulassung von wichtigen Produktkategorien zwischen der Schweiz und der EU, was für Unternehmen zu grossen Einsparungen führt. Seit dem Verhandlungsabbruch des Bundesrats über das institutionelle Rahmenabkommen hat die EU erklärt, das Abkommen über technische Handelshemmnisse nicht mehr zu aktualisieren, womit in der Schweiz zertifizierte Medizinprodukte in der EU seit Mai 2021 nicht mehr anerkannt werden. Dies hat für Schweizer Unternehmen in der Medtech-Branche zu einem markanten Anstieg der Exportkosten gesorgt.

Öffentliches Beschaffungswesen

Für Beschaffungen oder Bauten gemäss WTO-Regeln ist die Ausschreibungspflicht auf die Gemeinden und Bezirke ausgeweitet worden. Als grössere Beschaffungen gelten beispielsweise Projekte des öffentlichen Verkehrs, der Strasse, der Energieinfrastruktur oder neuer Software-Systeme, entscheidend ist aber ein bestimmter Kostenbetrag des jeweiligen Projektes. Mit dem Abkommen erhoffen sich die unterzeichnenden Parteien mehr Transparenz und mehr Wettbewerb. Der Wettbewerb bei grossen Projekten führt auch zu einer Verringerung der Steuergelder, die für das Projekt ausgegeben werden müssen.

Landwirtschaft

Die Zölle auf die verschiedenen Produktsparten Käse, Früchte und Gemüse, Gartenbau sowie Fleisch und Wein wurden abgebaut und die nichttarifären Handelshemmnisse (etwa unterschiedliche Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) wurden verringert. Im Bereich der Landwirtschaft ist die EU die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Derzeit reformiert die EU ihre Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Umweltschutz und Nachhaltigkeit sollen grössere Bedeutung erlangen, was zu höheren Produktionsstandards und damit grösseren Möglichkeiten für die schweizerische Exportwirtschaft führen wird.

Landverkehr

Mit den Landverkehrsabkommen hat die Schweiz den Strassen- und Schienenverkehr liberalisiert. Im Gegenzug beteiligt sich das europäische Transportgewerbe mit der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA an der Finanzierung der NEAT-Grossprojekte am Lötschberg und am Gotthard. So wird die schweizerische Politik der Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene weitergeführt, welche im sogenannten Alpenschutzartikel von der Bevölkerung in der Verfassung verankert wurde.

Luftverkehr

Schweizer Luftfahrtunternehmen werden ihren europäischen Konkurrenten gleichgestellt und können beliebige Ziele in der EU frei anfliegen. Damit kann die Flottenauslastung verbessert werden, was auch zu einer Verringerung der Produktionskosten führt.

Forschung

Die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts ist ein deklariertes Ziel sowohl der EU als auch der Schweiz. Mit der Unterzeichnung der Bilateralen I erhielt die Schweiz Zugang zu europäischen Forschungsprojekten, erklärte sich im Gegenzug aber bereit, die Projekte mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen. Weil der Bundesrat nach Annahme der «Masseinwanderungsinitiative» 2014 die Personenfreizügigkeit nicht auf Kroatien ausdehnte, hat die EU die weitere Beteiligung der Schweiz an verschiedenen Forschungsprojekten sistiert und so den Bundesrat zu Übergangslösungen veranlasst. Die Forschungsprogramme sind für den Innovationsstandort Schweiz von entscheidender Bedeutung. Umfragen zeigen, dass über 70% der Forschungsprojekte ohne die Abkommen mit der EU nicht verwirklicht worden wären. Vom grössten und umfassendsten Forschungs- und Innovationsprojekt Horizon Europe (Laufzeit von 2021-2027) und den damit verbundenen Programmen, ist die Schweiz als «nicht-assoziiertes Drittland» grösstenteils ausgeschlossen.

Bilaterale II

Das zweite Vertragspaket, die Bilateralen II, berücksichtigen weitere wirtschaftliche Interessen (Lebensmittelindustrie, Tourismus und Finanzplatz) und erweitert die Zusammenarbeit in Bereichen wie Sicherheit, Asyl, Umwelt und Kultur.

Schengen/Dublin

Der Beitritt zu Schengen/Dublin gehört wohl zu den wichtigsten Neuerungen durch die Bilaterale II. Hiermit wurde die VISA-Pflicht auch für Schweizer Staatsangehörige innerhalb des Schengen-Raums abgeschafft, die Zusammenarbeit der Polizei und Justiz mit den EU-Mitgliedstaaten gestärkt und eine verbesserte Koordination des Asylwesen ermöglicht.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches leistet die Schweiz ihren Teil zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Seit 2018 tauschen die EU-Staaten und die Schweiz Kontodaten aus.

Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Landwirtschaftliche Produkte können zollfrei verkauft werden, womit Arbeitsplätze in der Schweizer Landwirtschaft zusätzlich gesichert werden. Das Handelsvolumen dieser Produkte hat dementsprechend seither zugenommen.

Creative Europe (MEDIA)

Von 2006 bis 2013 hat die Schweiz am EU-Rahmenprogramm Kreatives Europa sowie am Filmförderprogramm MEDIA und dem Kulturprogramm teilgenommen. Dadurch erhielt z.B. die Schweizer Filmindustrie Förderbeiträge oder Schweizer Kulturschaffende konnten an Kulturpreisen teilnehmen. Seit das MEDIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU per Ende 2013 ausgelaufen ist, bleibt der Schweiz die Teilnahme an der neuen Programmgeneration Creative Europe (Zusammenschluss von MEDIA, dem Kulturprogramm und Kreatives Europa) verwehrt. Seither versucht die Schweiz die ausbleibenden europäischen Fördergelder mit einer Übergangslösung zu kompensieren.

Umwelt

Mit den Bilateralen II wird die Teilnahme an der Europäischen Umweltagentur (EUA) gesichert. Die EUA sammelt und analysiert Daten über die Umweltlage, sorgt für eine Datenerhebung nach verbindlichen Kriterien, verfügt über ein Informations- und Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) und berät in der Umweltpolitik.

Statistik

Die Datenerhebung der Schweiz und der EU wird vereinheitlicht (Eurostat), wodurch der Zugang zu europaweiten Datenbanken ermöglicht wird. Dies ist insbesondere für die sozialwissenschaftliche Forschung wichtig.

Ruhegehälter

Damit wird die Doppelbesteuerung von Pensionen ehemaliger EU-Beamten, die in der Schweiz wohnen, beseitigt. Die Schweiz hat zwar bereits ähnliche Abkommen mit Einzelstaaten, doch sind ehemalige Angestellte der EU aufgrund der supranationalen Natur der EU nicht von den Abkommen der Schweiz mit anderen Staaten betroffen.

Bildung, Berufsbildung, Jugend

Europaweite Mobilität und Austausch von Studierenden und anderen jungen Menschen wird durch die Teilnahme an Erasmus+ befördert. Auch bei Erasmus+ wurde die Schweizer Teilnahme 2014 sistiert und eine Vollassoziierung an der neuen Programmgeneration 2021-2027 bleibt der Schweiz bis heute verwehrt. Momentan gibt es eine vom Bund finanzierte Übergangslösung.

Bedeutung für die Schweiz

Die exportorientierte Schweiz pflegt enge Handelsbeziehungen mit der EU und deshalb braucht es gemeinsame Regeln. Über die Hälfte des Schweizer Aussenhandels findet mit der EU statt. 48% der Schweizer Warenexporte (rund 110 Mrd. CHF) gingen 2020 in den EU-Raum. Umgekehrt stammten 66% der Schweizer Warenimporte (rund 120 Mrd. CHF) aus der EU. 2020 war die EU für die Schweiz mit Abstand die wichtigste Handelspartnerin, während die Schweiz zusammen mit China, den USA und dem UK zu den vier wichtigsten Handelspartnern der EU gehörte. Gute und geregelte Beziehungen sind deshalb sowohl für die Schweiz als auch für EU bedeutend.

Die Bilateralen I und II ermöglichten den Abbau von Handelshemmnissen und erleichtern seither die Handelsbeziehungen. Verstärkter Wettbewerb bewirkt zudem Wachstumseffekte und sichert Arbeitsplätze. Ein Wegfall der bilateralen Verträge würde zu einem deutlich schwächeren Wirtschaftswachstum in der Schweiz, zu zunehmender Rechtsunsicherheit und einer Verschlechterung der Standortattraktivität führen. Wohl im Bewusstsein dieser Bedeutung der Bilateralen Verträge für die Schweiz, haben sie die Schweizer:innen in der Vergangenheit an der Urne immer für den Erhalt ausgesprochen.

Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat im Alleingang die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU beendigt. Die Verhandlungen für ein solches Abkommen dauerten seit Mai 2014 an. Inhaltlich ging es um Bereiche der Rechtsentwicklung, Überwachung der Anwendung, Auslegung der Abkommen und der Streitbeilegung.

Sowohl die EU als auch die Schweiz sahen die Notwendigkeit eines solchen Abkommens, um den bilateralen Weg zu konsolidieren und weiterzuentwickeln, insbesondere für eine einheitliche und effiziente Anwendung bestehender und zukünftiger Verträge im Marktzugangsbereich. Mit dem Rahmenabkommen sollte das Prinzip der dynamischen Aktualisierung der bilateralen Marktzugangsabkommen sowie ein Streitschlichtungsmechanismus eingeführt werden, durch welchen beide Parteien ihre Rechtsansprüche geltend machen können. Dadurch hätte das Rahmenabkommen den erleichterten Marktzugang weiterhin garantiert, hätte Rechts- und Planungssicherheit geschaffen und hätte weitere sektorielle Abkommen (z.B. im Strom- oder Gesundheitsbereich) ermöglicht.

Seit dem Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen erodieren die bilateralen Verträge. Immer mehr Verträge laufen aus und werden nicht aufdatiert.

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