EWR-Teilnahme

Vertiefte Integration durch erweitertes Freihandelsabkommen zwischen EU- und EFTA-Staaten.

Eine volle Teilnahme am Europäischen Binnenmarkt, ohne EU-Mitglied zu sein

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde 1994 eingerichtet, um die EU-Bestimmungen über den Binnenmarkt auf die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) auszudehnen. Norwegen, Island und Liechtenstein gehören dem EWR an. Die Schweiz ist Mitglied der EFTA, gehört aber nicht zum EWR.

Hintergrund

1960 wurde in Stockholm die Europäische Freihandelsassoziation EFTA gegründet, der auch die Schweiz beitrat. Schon damals war klar, dass die Beziehungen zwischen der EU (damals noch EWG) und den EFTA-Staaten stabil geregelt werden müssen. Dazu haben die damaligen EFTA-Staaten Finnland, Schweden, Österreich, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz 1972 in einem ersten Schritt ein Freihandelsabkommen mit der EWG abgeschlossen.

Der wirtschaftliche Integrationsgrad innerhalb der EU vertiefte sich aber zunehmend und auch die EFTA-Staaten wollten vollen Zugang zu diesem Binnenmarkt. Folglich handelten die EFTA-Staaten mit der EU ein Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR aus. Ausser der Schweiz haben alle EFTA-Staaten das EWR-Abkommen ratifiziert. Finnland, Österreich und Schweden sind kurz darauf der EU als Vollmitglieder beigetreten. Der Beitritt der Schweiz zum EWR-Abkommen wurde 1992 in einer historischen Volksabstimmung abgelehnt.

Ziele und Geltungsbereich

Das Hauptziel des EWR war die Ausdehnung des vollen Binnenmarktzugangs auf die EFTA-Staaten. Damit wurden die EU-Binnenmarktvorschriften zu Rechtsvorschriften von Norwegen, Island und Liechtenstein. Es handelt sich um mehr, als um ein reines Freihandelsabkomme, da auch sämtliche Rechte und Pflichten des EU-Binnenmarkts übernommen werden. Der EWR beinhaltet die vier Freiheiten des Binnenmarkts (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) sowie damit verbundene Politikbereiche (Wettbewerb, Transport, Energie und die wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit). Der EWR schliesst zudem horizontale beispielsweise auch sozialpolitische Massnahmen, politische Massnahmen in den Bereichen Verbraucher:innenschutz, Umwelt, Statistik und Gesellschaftsrecht sowie verschiedene flankierende politische Massnahmen, etwa im Bereich Forschung und technische Entwicklung, mit ein.

Die Verwaltung und Leitung des EWR werden zwischen der EU und den EWR/EFTA-Ländern in eine Zwei-Säulen-Struktur aufgeteilt. Beschlüsse werden von gemeinsamen EWR-Gremien gefasst (dem EWR-Rat, dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss, dem Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuss und dem Beratenden EWR-Ausschuss).

Das EWR-Abkommen wird regelmässig an die Entwicklung des relevanten EG-Rechts (sog. Acquis communautaire) angepasst.

Organe und Mechanismen

Der gemeinsame EWR-Ausschuss bestehend aus Vertreter:innen der EU und der drei EWR/EFTA-Staaten überprüft jeweils neue, den Binnenmarkt der EU betreffende Texte. Dieser Ausschuss tritt einmal im Monat zusammen und entscheidet, welche Rechtsvorschriften und allgemein welche EU-Rechtsakte in das EWR-Abkommen eingebunden werden sollen.

Die betreffenden Rechtsvorschriften werden schliesslich formell in das Verzeichnis der Protokolle und Anhänge zum EWR-Abkommen aufgenommen. Die neuen EU-Rechtsakte müssen auch im nationalen Recht der EWR/EFTA-Staaten umgesetzt werden. Auf diese Weise wurden bereits einige tausend Rechtsakte in das EWR-Abkommen integriert. Die Umsetzung und Anwendung der EWR/EFTA-Binnenmarktvorschriften wird durch die EFTA-Überwachungsbehörde und den EFTA-Gerichtshof überwacht. Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente der EWR/EFTA-Staaten sind eng in die Überwachung des EWR-Abkommens einbezogen. 

Neben dem gemeinsamen EWR-Ausschuss, der EFTA-Überwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof gibt es noch den EWR-Rat, der sich aus Vertreter:innen des Rates der EU und den Aussenministern der EWR/EFTA-Staaten zusammensetzt. Er tagt mindestens zweimal pro Jahr. Er legt die politischen Leitlinien für den Gemeinsamen Ausschuss fest. 

 

 

 

Position der Europäischen Bewegung

Die Europäische Bewegung Schweiz unterstützt grundsätzlich sämtliche Schritte in Richtung vertiefte Integration der Schweiz in das europäische Gefüge. Auch wenn das Mitspracherecht bei einer EWR-Teilnahme nicht zu vergleichen ist mit einer vollen EU-Mitgliedschaft, würde eine EWR-Teilnahme geregelte und stabile Beziehungen, eine uneingeschränkte Teilnahme am EU-Binnenmarkt sowie mehr Rechtssicherheit ermöglichen.

Die Europäische Bewegung unterstützt entsprechende Anstrengungen im Parlament, beispielsweise das Postulat 21.3678 von Roland Fischer, Nationalrat GLP/LU und Vize-Präsident der Europäischen Bewegung, das die Prüfung eines EWR-Beitritts fordert.

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