Die europäische Institutionen

Die europäische Zusammenarbeit: 7 Institutionen, 7 Einrichtungen, über 30 Agenturen und weitere Organisationen.

Eine starke und institutionalisierte Zusammenarbeit in Europa

Die Befugnisse, Zuständigkeiten und Verfahren der EU-Institutionen sind in den Gründungsverträgen der Europäischen Union festgelegt. Neben den Organen gibt es eine Reihe von Einrichtungen, die die EU bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen sowie eigenständige, dezentrale Agenturen und weitere multilaterale europäische Organisationen.

7 Institutionen der Europäischen Union

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der EU-Bürger:innen. Gemeinsam mit dem Rat ist es zuständig für die Gesetzgebung, die Kontrolle und den Haushalt der EU. Das Europäische Parlament ist ein Berufsparlament. Getagt wird in Strassburg und Brüssel, die Sitzordnung richtet sich nach Parteizugehörigkeit, nicht nach Nationalität.

Die 705 Abgeordneten werden alle 5 Jahre in den Europawahlen direkt gewählt. Jeder EU-Mitgliedstaat kann proportional zur Bevölkerung eine gewisse Anzahl Abgeordnete entsenden (mind. 6, max. 96 Abgeordnete).

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat ist der Zusammenschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs, inkl. Präsident:in der Europäischen Kommission. Sie definieren die allgemeine politische Stossrichtung der Europäischen Union und legen die Prioritäten der Union fest. Es ist die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat ist nicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt kann aber EU-Verträge ändern. Entscheide werden im Konsens gefällt. 

Der Europäische Rat tritt normalerweise viermal pro Jahr in Brüssel zusammen und verfügt über einen eigenen Vorsitz: Der aktuelle Präsident des Europäischen Rats ist Charles Michel.

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union vertritt als zentrales Entscheidungsorgan die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Die Minister:innen aller Mitgliedstaaten treffen hier zusammen. Sie verabschieden Rechtsvorschriften und koordinieren die politische Strategie. Zusammen mit dem Parlament ist der Rat das Hauptbeschlussorgan der EU. Er fasst gemeinsam mit dem Parlament Beschlüsse über europäische Gesetze.

Der Vorsitz des Rats wechselt alle sechs Monate unter den Mitgliedstaaten.

Der Rat hat keine feste Zusammensetzung. Je nach Politikbereich sieht die Zusammensetzung der Minister:innen anders aus. Die Tagungen finden normalerweise in Brüssel statt, im April, Juni und Oktober jedoch auch in Luxemburg.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie hat das alleinige Initiativrecht, denn nur sie kann neues Gemeinschaftsrecht anstossen. Sie unterbreitet dazu dem Parlament und dem Rat der EU Vorschläge und führt schliesslich die Entscheide aus. Ausserdem überwacht die Kommission die Einhaltung des EU-Rechts und den gemeinsamen Haushalt.

Die 27 Kommissionsmitglieder aus den einzelnen Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission. Die Kommissar:innen haben die Verantwortung für einen spezifischen Politikbereich.

Der Präsident bzw. die Präsidentin der Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt, nachdem er oder sie von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert wurde. Von 2019 bis 2024 ist Ursula von der Leyen die Kommissionspräsidentin. Die übrigen Kommissare werden von der jeweiligen nationalen Regierung und in Absprache mit dem Kommissionspräsidenten bestimmt. Ihre Ernennung muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist die oberste richterliche Instanz in der EU. Er stellt sicher, dass das gemeinsame EU-Recht eingehalten wird und die Verträge korrekt ausgelegt werden. Er überprüft die Rechtmässigkeit der EU-Organe und legt auf Ersuchen von nationalen Gerichten EU-Recht aus.

Der EuGH kann auch von Privatpersonen (sofern bereits der gesamte nationale Rechtsweg durchlaufen wurde), Organisationen und Unternehmen angerufen werden.

Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg und er umfasst 27 Richter:innen, ein/eine Richter:in pro Mitgliedstaat.

Die Europäische Zentralbank

Die Hauptaufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) ist es, für Preisstabilität in der Euro-Zone zu sorgen. Die EZB ist für die Währungs- und Wechselkurspolitik zuständig und legt beispielsweise die Leitzinsen fest, zu denen die Banken in der Euro-Zone Geld ausgeben. Sie kontrolliert damit die Geldmenge und die Inflation.

Der Sitz der EZB ist in Frankfurt, Deutschland. Die EZB-Präsidentin ist Christine Lagarde.

Der Europäische Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft die Rechnungen über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Er kontrolliert die ordnungsgemässe Erhebung und Verwendung der EU-Mittel und unterstützt den Ministerrat sowie das Parlament in Budget- und Rechnungsfragen. Der Rechnungshof ist damit die unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der EU, hat selbst jedoch keine rechtlichen Befugnisse.

7 Einrichtungen der Europäischen Union

Die EU wird bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von einer Reihe von Einrichtungen unterstützt. Einige dieser Einrichtungen beraten:

Andere stellen sicher, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden:

Der Europäische Auswärtige Dienst unterstützt zudem bei der Umsetzung der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU und die Europäische Investitionsbank ist die Kreditgeberin der EU.

Über 30 EU-Agenturen

In den dezentralen europäischen Agenturen wird Expert:innen- und Fachwissen in unterschiedlichen europäischen Alltagsthemen gebündelt. Die Agenturen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie tragen zur Umsetzung der politischen Massnahmen bei und fördern die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Zu den über 30 Agenturen gehören beispielsweise:

Weitere Multilaterale Organisationen

Der Europarat

Der Europarat ist Europas führende Organisation für Menschenrechte mit Sitz in Strassburg, Frankreich. Er überwacht die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihm gehören insgesamt 46 Mitglieder an, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz. Mit dem Beitritt zum Europarat erklären sich die Staaten bereit, sich unabhängigen Kontrollmechanismen zu unterwerfen, die die Einhaltung der Menschenrechte und demokratischer Prozesse überprüfen.

Der Europarat setzt sich für die Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit, die Bekämpfung von Rassismus, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Schutz der Kinderrechte und von Minderheiten ein. Der Europarat fördert die Menschenrechte mithilfe internationaler Konventionen wie der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt oder der Konvention gegen Computerkriminalität. Er überwacht die Fortschritte der Mitgliedstaaten und kann Empfehlungen aussprechen.

Die Nordatlantische Vertragsorganisation (NATO)

Die Nordatlantische Vertragsorganisation (NATO, North Atlantic Treaty Organization) ist ein Verteidigungsbündnis und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg, 1949 gegründet. Sie bestehend aus 30 europäischen und nordamerikanischen Staaten. Im Jahr 2022 haben Finnland und Schweden Beitrittsgesuche eingereicht.

Zweck der NATO ist es, mit politischen und militärischen Mitteln die Freiheit und Sicherheit ihrer Mitglieder zu garantieren. Die NATO fördert demokratische Werte und setzt sich für die friedliche Lösung von Konflikten ein. Wenn diplomatische Konfliktlösungsprozesse scheitern, kann die NATO aber auch militärische Operationen durchführen. Es gilt das Prinzip der kollektiven Selbstverteidigung: Wird ein NATO-Staat angegriffen, stellt dies einen Angriff gegen das gesamte Verteidigungsbündnis dar.

Innerhalb des Bündnisses werden Entscheidungen konsensbasiert gefällt. Der Sitz der NATO befindet sich in Brüssel.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist eine zwischenstaatliche Sicherheitsorganisation, bestehend aus 57 Staaten aus Europa (inkl. der Schweiz), Asien und Nordamerika. Sie geht auf die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zurück, die 1975 – während des Kalten Krieges – zur Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki führte und Grundprinzipien für die Zusammenarbeit zwischen Staaten definierte.

Die OSZE fördert den Dialog über Sicherheitsfragen und gemeinsame Werte wie Frieden, Stabilität und Demokratie. Das grundlegende Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen im OSZE-Raum. Der Organisation liegt ein umfassender Sicherheitsansatz zugrunde, der die politisch-militärische Dimension, die Wirtschafts- und Umweltdimension und die menschliche Dimension miteinander verbindet. Insofern beschäftigt sich die OSZE mit Fragen der Konfliktprävention, des Krisenmanagements und der Konfliktfolgenbewältigung.

Der Sitz der OSZE ist in Wien. Entscheidungen werden einstimmig getroffen.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist eine internationale Organisation, der 38 Staaten angehören (inkl. der Schweiz), die sich für Demokratie und Marktwirtschaft einsetzen. Das Ziel ist es, Massnahmen zu entwickeln, die Wohlstand, Gleichheit, Chancen und Wohlergehen für alle fördern.

Die OECD ist ein Forum und eine Drehscheibe für Daten und Analysen, den Erfahrungsaustausch und die Weitergabe von bewährten Praktiken sowie für die Festlegung internationaler Standards. Die Themen reichen von der Verbesserung der Wirtschaftsleistung und der Schaffung von Arbeitsplätzen bis hin zur Förderung von Bildung und der Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung.

Der Sitz der OECD ist in Paris, Frankreich.

Beiträge zum Thema