Wirtschaft und Gesellschaft

Ein starkes soziales Europa für gerechte Übergänge und einen gerechten Aufschwung.

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Die EU, für ein starkes soziales Europa

Die soziale Dimension der Europäischen Union ist im Laufe des europäischen Integrationsprozesses schrittweise gewachsen. Ob im Bereich Arbeitsbedingungen, Gleichheit der Geschlechter, Verbraucher:innenschutz oder Inklusion − die EU setzt sich für ein starkes soziales Europa ein.

Hintergrund

Die Sozialpolitik ist in der EU grundsätzlich eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Im Rahmen ihrer Kompetenzen entwickelte die EU im Laufe des europäischen Integrationsprozesses jedoch eine Reihe von Instrumenten zur Stärkung und Erweiterung der Sozialpolitik ihrer Mitgliedstaaten. Dazu zählen Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen sowie Fonds und finanzielle Mittel. Bereits 1961 wurden in der europäische Sozialcharta die wirtschaftlichen, kulturelle und sozialen Rechte Grundrechte der Bürger:innen niedergelegt. Die Sozialcharta ist ein Meilenstein für den Schutz sozialer Rechte. Sie ist ein Gegenstück zu der europäischen Menschenrechtskonvention.

Artikel 151 der AEUV (Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) formuliert zudem als Ziele: «die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen […], einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.»

Ausserdem wird in Art. 153 AEUV festgehalten, dass die Mitgliedstaaten und die EU in einer Reihe von Bereichen einen „sozialen Ausgleich in Richtung Fortschritt“ anstreben. Die Europäische Kommission ist im Rahmen des europäischen sozialen Dialogs dazu verpflichtet, mit den Sozialpartnern über Sozialpolitik zu beraten. Jeder Entscheid über die Harmonisierung der Sozialpolitik erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten, was die Entscheidungsfindung erschwert.

Pfeilern der EU-Sozialpolitik

Die Sozialpolitik der EU baut u.a. auf den folgenden Pfeilern auf:

Europäische Säule sozialer Rechte

Die Europäische Säule für soziale Rechte besteht aus 20 Grundsätzen, die als Leitlinien für ein starkes soziales Europa im 21. Jahrhundert dienen. In einem Aktionsplan wird festgehalten, wie die Grundsätze der Säule konkret umgesetzt werden sollen. Die definierten Massnahmen umfassen eine Reihe von (Rechts-)Initiativen in drei Hauptbereichen: Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie angemessener und nachhaltiger Sozialschutz. Mit dem Aktionsplan werden drei Zielvorgaben vorgeschlagen, die bis 2030 erreicht werden sollen. Erstens sollen 78% der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren erwerbstätig sein, 60% aller Erwachsenen sollen jährlich an Fortbildungen teilnehmen und die Zahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, soll um mindestens 15 Mio. sinken.

Schutz personenbezogener Daten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die weltweit strengste Datenschutzgesetzgebung. Sie stärkt die Rechte der EU-Bürger:innen, indem sie ihnen u.a. ein Recht auf Vergessenwerden (Löschen von Daten), ein Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Information über Sicherheitsverletzungen einräumt.

Verbraucher:innenschutz

Die EU setzt hohe Standards beim Verbraucher:innenschutz. Sie hat z.B. die Roaming-Gebühren innerhalb der EU abgeschafft und ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Online-Einkäufen eingeführt. Zum Schutz der Individuen und im öffentlichen Interesse kennt die EU zudem Überwachungsmechanismen im Rahmen ihrer Wettbewerbspolitik. Dies führte etwa zu strengen Bussgeldern für Amazon, Google und Facebook. Im Jahr 2020 hat die EU-Kommission zwei neue Gesetzesakte (Digital Markets Act und Digital Services Act) präsentiert, welche die Monopolstellung und die Macht der dominierenden amerikanischen Tech-Unternehmen Google, Apple, Facebook und Amazon begrenzen, und das Internet zu einem sichereren Ort für Verbraucher:innen machen sollen.

Schutz der Arbeitnehmenden

Mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ehemalig Europäischer Sozialfonds) der 1957 eingerichtet wurde, unterstützt die EU die Förderung von Beschäftigung und sozialer Eingliederung. Bereits Millionen von Menschen wurden damit unterstützt, sich neue Qualifikationen anzueignen und einen Job zu finden. Die EU hat zudem Mindeststandards für das Arbeitsrecht festgelegt. 2018 wurde die neue Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmenden angenommen. Diese enthält insbesondere den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Um die Bürger:innen für ihre Arbeitnehmer:innenrechte zu sensibilisieren und die Einhaltung des europäischen Rechts sicherzustellen hat die EU 2019 die Europäische Arbeitsbehörde geschaffen. Indem die Sozialversicherungssysteme koordiniert werden, stellt die EU zudem sicher, dass „mobile“ EU-Bürger:innen ihren Sozialschutz nicht verlieren, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder sich dort niederlassen.

Mindestlohnrichtline

Mit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne wurden Vorschriften definiert, mit denen europaweit einen besseren Lohnschutz und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherstellen werden sollen. Die Richtlinie gibt zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn vor, aber die EU-Mitgliedstaaten mit Mindestlohn werden dazu angehalten, die Mindestlöhne regelmässig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Als Richtwert für einen angemessenen Mindestlohn nennt die Richtlinie eine Schwelle von 60% des Median-Lohns oder 50% des Durchschnittslohns. Die Mindestlöhne in den meisten EU-Staaten liegen aktuell unter diesen Werten und sollten also in den kommenden Jahren substanziell erhöht werden. Die Richtlinie stärkt die Rolle der Gewerkschaften, denn sie müssen künftig beispielsweise einbezogen werden bei der Frage, ob die Höhe des Mindestlohnes angemessen ist. Laut der neuen Richtlinie müssen EU-Staaten neu auch nationale Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen definieren, wenn weniger als 80% der Angestellten im Land von einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) profitieren können. Viele EU-Mitgliedstaaten liegen wesentlich unter den anvisierten 80% (auch die Schweiz liegt darunter).

Solidaritätskorps

Das Europäische Solidaritätskorps wurde 2016 offiziell gestartet und zielt darauf ab, für junge Menschen Möglichkeiten zu schaffen, um an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten teilzunehmen, die Gemeinschaften in ganz Europa zugutekommen. 2021 dehnte das Europäische Parlament den Anwendungsbereich des Solidaritätskorps auf die humanitäre Arbeit aus.

Gleichstellung der Geschlechter

Die Verbesserung der Geschlechtergleichstellung ist der EU ein wichtiges Anliegen. Trotz andauernder Ungleichheiten hat die EU in den letzten Jahrzehnten auch bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Der ständige Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter beschäftigt sich immer wieder mit Gleichstellungsthemen in unterschiedlichen Bereichen und in der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 werden politische Ziele und Massnahmen dargelegt, wie bis 2025 messbare Fortschritte erzielt werden können. Die wichtigsten Ziele sind u.a. die Beendigung geschlechterbezogener Gewalt, die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, die Verringerung der geschlechtsbedingten Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, die Verwirklichung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern in verschiedenen Wirtschaftszweigen, die Bekämpfung des Lohn- und Rentengefälles zwischen Frauen und Männern, der Abbau des Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben und die Verwirklichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen und in der Politik.

Inklusiver Arbeitsmarkt

Das Europäische Parlament ist bemüht, einen besseren Übergang von einem Krankenstand zurück ins Arbeitsleben zu schaffen und chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt einzubinden. Die Abgeordneten nahmen 2019 den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit an, um Produkte und Dienste wie Smartphones, Computer oder Geldautomaten für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen besser zugänglich zu machen. Im Anschluss an die Empfehlungen des Parlaments hat die Europäische Kommission eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angenommen.

NextGenerationEU

Mit dem über 800 Mrd. Euro schweren, befristeten Aufbauplan NextGenerationEU sollen die unmittelbar durch die Corona-Pandemie entstandenen  Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden. Der Aufbauplan wird die Mitgliedstaaten der EU umweltfreundlicher, digitaler und krisenfester aufstellen, um aktuellen wie künftigen Herausforderungen besser standzuhalten. Schon während der Pandemie hatte die EU im Rahmen des Kurzarbeitsprogramms (SURE) die nationalen Arbeitslosenversicherungssysteme der Mitgliedstaaten entlastet.

Bedeutung für die Schweiz

An der Sozial- und Beschäftigungspolitik der EU beteiligt sich die Schweiz lediglich in Form der 2019 geschaffenen Europäischen Arbeitsbehörde, an der die Schweiz als Beobachterin teilnimmt. Das Europäische Recht aber auch die europäische Sozialpolitik hat grundlegenden Einfluss auf die Schweiz und ihre Akteure, so beispielsweise die DSGVO.

Die Einführung der Personenfreizügigkeit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und die sektorielle Teilnahme am europäischen Binnenmarkt haben die Grenzen zwischen der Schweiz und der EU durchlässiger gemacht. Dies hat massgebend zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz beigetragen und den Bürger:innen ermöglicht, sich in Europa frei zu bewegen, zu studieren, zu arbeiten und zu leben. Die Lebensqualität von Millionen von Europäer:innen ist damit gestiegen. Mit den flankierenden Massnahmen, welche die Schweiz 2004 im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU eingeführt hat, werden die Einhaltung minimaler Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz gewährleistet sowie Lohndumping und missbräuchliche Arbeitsbedingungen verhindert.

Bis heute ist nicht ersichtlich, dass die europäische Integration der Schweiz die Errungenschaften der Schweizer Sozialpolitik bedroht oder die Unternehmen daran hindert, den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» anzuwenden. Eine sorgfältige Lektüre aller EU-Richtlinien zum Arbeitsmarkt zeigt, dass das Gesetz den Staaten erlaubt, entsprechend ihrer besonderen Situation spezifische Massnahmen zu ergreifen.

Position der Europäischen Bewegung

Als europäisches Land hat die Schweiz sowohl die Pflicht als auch ein Interesse, sich mit der EU solidarisch zu zeigen. Erst recht in einer Zeit, in der unsere gemeinsamen Werte vielerorts in Frage gestellt werden.

Die Schweiz distanziert sich seit jeher von der europäischen Sozialpolitik, obwohl die europäische Politik und Gesetzgebung grossen Einfluss auf die Schweiz haben. Um die Bestrebungen der EU, gemeinsamen Wohlstand in Europa zu erreichen und die soziale Ungleichheit zwischen den europäischen Staaten und Gesellschaften zu reduzieren, sollte sich die Schweiz an der europäischen Sozialpolitik stärker beteiligen.

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