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Europe@lunch – Staatliche Beihilfen

Mit staatlichen Beihilfen werden einzelne Unternehmen durch den Staat bevorteilt, was insbesondere aus politischen Gründen erwünscht sein kann. Die EU überwacht staatliche Beihilfen in ihren Mitgliedsstaaten systematisch, während die Schweiz eine Beihilfeüberwachung bisher nur im Luftverkehr kennt. Künftig sollen drei Binnenmarktabkommen Beihilfebestimmungen erhalten: das Strom-, das Luftverkehrs- und das Landverkehrsabkommen.

Format und Thema

Im Rahmen unserer Online-Veranstaltungsreihe Europe@lunch wollen wir uns am Dienstag, 9. April 2024 von 12:15 bis 13:00 Uhr mit den EU-Beihilfevorschriften befassen und darüber sprechen, welche Auswirkungen dies auf den Landverkehr in der Schweiz haben könnte.

Wie gestaltet sich die Überwachung in der EU? Warum gibt es in der Schweiz nur im Luftverkehr eine Beihilfeüberwachung? Welche Kompromisse können im Landverkehr gefunden werden? Zu diesen und weiteren Fragen werden Sie zunächst einen interessanten Input von Prof. Matthias Oesch (Professor für Europarecht an der Universität Zürich) hören.

Und bevor wir dann detaillierter über die staatlichen Beihilfen im Landverkehr und über mögliche Auswirkungen einer dynamischen EU-Beihilfebestimmung in diesem Bereich diskutieren, erhalten Sie einen entsprechenden Input von Andreas Felder und Rute Borghi Vicente vom Bundesamt für Verkehr.

Teilnahme

Die Teilnahme ist für alle offen.

Bitte melden Sie sich an, um die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung zu erhalten.